Wir kümmern uns um alles.

Wir erledigen den Winterdienst für Geschäfts- und Privatkunden nach den jeweils gültigen, gesetzlichen Bestimmungen der Stadt- und Gemeindeordnung. Das Haftungsrisiko wird von uns übernommen. Durch eine große Breite in unserem Technikbestand, sind wir mühelos in der Lage, jeden Auftrag in beliebiger Größe zu bearbeiten.

Wir kümmern uns um die Schneeräumung, die Salz- und Splittstreuung, das Entfernung von Glatteis und das Abstechen von Eiszapfen sowie die Sicherheitspflicht gemäß STVO. Alle unsere Schneeräumverträge laufen vom 1. November bis zum 31. März des nächsten Jahres. Das heißt für Sie, den ganzen Winter lang von allen Problemen mit Ihrem Gehweg, Parkplatz etc. befreit und voll versichert zu sein.

Unsere Winter-Dienstleistung umfasst:

  • Gehsteige
  • Gehwege
  • Private und öffentliche Straße
  • Parkplätze
  • Lagerflächen
  • Vorbauten etc.
  • Endreinigung nach Ende der Wintersaison

Ein paar Beispiele